Vortrag und Diskussion am Dienstag, 04 Juni 2024 – 20 Uhr s.t. im HS 3219, KG III
Thema: Braucht die aufsuchende Soziale Arbeit ein Zeugnisverweigerungsrecht ? – Die Lehre aus einem aktuellen Fall im Fanprojekt Karlsruhe
Referent: Benjamin Munkert
Abstract: Die schon seit Jahren geführte Diskussion um die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts für Fachkräfte der aufsuchenden Sozialen Arbeit nimmt angesichts eines bundesweit für Aufmerksamkeit sorgenden Falls im Karlsruher Fanprojekt Fahrt auf.
§ 53 StPO gesteht bestimmten Berufsgruppen ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht zu, um das besondere Vertrauensverhältnis zwischen diesen Personen und ihren beruflichen Kontakten zu schützen.
Der Umstand, dass Fachkräfte der aufsuchenden Sozialen Arbeit hiervon nicht umfasst sind, wird seit Langem kritisiert. Aufsuchende Sozialarbeit ist ein professionelles Konzept der Sozialen Arbeit, das sich insbesondere gesellschaftlich marginalisierten Menschen zuwendet und mit diesen an Orten im öffentlichen Raum Kontakt aufnimmt, an denen sich diese Personen aufhalten und bewegen.
Sogenannte Fanprojekte leisten an mittlerweile 65 Standorten in Deutschland aufsuchende Jugendarbeit mit jungen und häufig sozial ausgegrenzten Fußballfans, um ihnen eine positive Lebensorientierung zu geben und Gewaltphänomenen sowie politischem Extremismus mit sozialpräventiven Maßnahmen entgegenzuwirken.
Hierfür ist ein Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten essenzielle Voraussetzung, da diese Personen wie auch andere marginalisierte Gruppen institutionellen Angeboten aufgrund von eigenen Diskriminierungs- und Kriminalisierungserfahrungen häufig kritisch gegenüberstehen.
Um eben dieses Vertrauensverhältnis vor Ort nicht nachhaltig zu zerstören, verweigerten Fanprojekt-Mitarbeitende in Karlsruhe jüngst die Aussage in einem Strafverfahren gegen junge Fußballfans und stehen nun selbst im Fokus der Strafjustiz.
Der Fall verdeutlicht beispielhaft den Irrweg der aktuellen Gesetzeslage für den Bereich der aufsuchenden Sozialen Arbeit und einen entsprechenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Nach einer kurzen Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen wird Benjamin Munkert vom Fanprojekt Freiburg praktische Einblicke in die Arbeit der Fanprojekte geben und Details des Karlsruher Falls schildern. Anschließend bleibt noch ausreichend Zeit für Fragen, Diskussion und Austausch zu der Thematik.
Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte der Sozialen Arbeit ebenso wie an rechtspolitisch Engagierte.